Die Taufe und das Patenamt
Die Geburt eines Kindes ist und bleibt immer wieder ein Wunder. Hier finden Sie Vorschläge zur Vorbereitung und Gestaltung von Segensfeiern, Taufgesprächen sowie zahlreiche Taufurkunden, Patenbriefe und Geschenkbücher für Eltern und Paten!
Taufe und Patenamt
Die Geburt eines Kindes ist ein Wunder, und das wird es auch immer bleiben. Nicht nur die eigene Familie ist gerührt und in feierlicher Stimmung, wenn ein neues Leben das Licht der Welt erblickt. Den Eltern steht dann auch die Entscheidung bevor, ob Sie ihr Kind taufen lassen wollen und wenn ja, wer das Patenamt übernehmen soll. Die Taufe findet meist im ersten Lebensjahr statt, kann aber auch später erfolgen, wenn das Kind sich selbst dazu entscheidet und bewusst wahrnimmt. In der Regel werden die Kleinen aber getauft, da christliche Menschen die Geburt als Geschenk Gottes sehen und darauf antworten, indem sie das Kind durch die Taufe zu einem Glied der Kirche machen.
In der Taufe spricht Gott dem kleinen Menschen seine Liebe zu, egal wie sie sich einmal verhalten mögen. Die Eltern und die Paten bezeugen dann stellvertretend den christlichen Glauben. Sie haben daraufhin die Aufgabe, das Kind christlich zu erziehen, ihm den Glauben näher zu bringen, aber auch von Zweifeln zu erzählen. Bei der Konfirmation kann der mittlerweile Jugendliche dann selbst Ja sagen zum Glauben an Jesus Christus.
Der Pate als Wegbegleiter
Pate kann jeder werden, der konfirmiert ist. Wer das Patenamt inne hat, ist nach der Taufe dafür verantwortlich, das Kind mit den Eltern christlich zu erziehen, die Bedeutung der Taufe bewusst zu machen, gemeinsam zu beten und allgemein einen Zugang zum Glauben und zur Gemeinde zu geben. Unabhängig davon geht es auch darum, stets ein vertrauensvoller Ansprechpartner zu sein, Ratschläge zu geben und einen positiven Lebensweg zu weisen.
Das Patenamt ist damit ein kirchliches Amt, das im Zusammenhang der Familie ausgeübt wird. Es findet in familiären und freundschaftlichen Beziehungen statt. Wichtige Momente, an denen das erkenntlich wird, sind die Tauferinnerungsgottesdienste, Einschulungsgottesdienste und die Konfirmationen, an denen die Taufpaten anwesend sind.